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Pflegeleitbild

Im Mittelpunkt des Pflegeleitbildes steht die Erkenntnis, dass sich die Patienten – im Vergleich zum Pflegepersonal – in einer völlig anderen Position befinden. Der Patient/die Patientin sind stets gezwungen, Hilfe annehmen zu müssen. Dies wiederum bedeutet, dass die Beziehung zwischen Pflegenden und Patienten nicht von Begriffen wie „Herrschaft” und „Macht” bestimmt sein darf.
Die Beziehung soll „neutral” sein, und dies setzt die Kooperation von Pflegenden und Patienten voraus. Unser Ziel ist die Zufriedenheit des Patienten und seiner Angehörigen, denen wir mit Achtung und Respekt begegnen.

Dazu verpflichten uns nicht nur Artikel 3 und 4 des Grundgesetzes bzw. die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AAG) aus dem Jahr 2006. Daraus ergibt sich eine Verpflichtung zur Achtung der individuellen Würde des Einzelnen, zum respektvollen Umgang miteinander. Unser pflegerisches Handeln ist geprägt von menschlicher Zuwendung und Achtung vor dem Menschen. Auf der Grundlage der aktuellen pflegewissenschaftlichen Kenntnisse und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wollen wir dem Patienten so lange wie möglich ein Leben in seiner gewohnten Umgebung ermöglichen und den Aufenthalt dort sicher und angenehm gestalten.